Rz. 477
Wird die Klage durch ein sog. unechtes VU abgewiesen (ein VU gem. § 333 Abs. 2 – die Klage wird abgewiesen trotz Säumnis des Beklagten, s. § 7 Rdn 44) entsteht die volle Terminsgebühr.
Die Ermäßigungsvorschriften auf 0,5 in Nr. 3105 Abs. 1 Nr. 2 VV RVG greifen nicht. Diese sind nur einschlägig, für den Fall des Erlasses eines echten VU gem. § 331 Abs. 3 ZPO, das sich gegen den Beklagten richtet.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen