Rz. 967
Mit einem Auftraggeber, dem Beratungshilfe bewilligt wurde, ist eine wirksame Vergütungsvereinbarung nicht möglich, diese sind entsprechend § 8 BerHG nichtig. Zu einem möglichen Erfolgshonorar bei Beratungshilfe liegen noch keinerlei Erfahrungswerte vor.
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