Rz. 1

Die MdH in % ist die Maßeinheit für die Minderung der Fähigkeit zur Haushaltsführung in Folge physischer und/oder psychischer Verletzungen nach Unfallereignissen, fehlerhafter medizinischer Behandlung oder nach sonstigen Schadensereignissen, für die ein Dritter einzustehen hat. Sie ist abzugrenzen von der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE). Die MdE ist ein Rechtsbegriff aus der gesetzlichen Unfallversicherung (SGB VII). Bei der Bemessung der MdE werden Nachteile berücksichtigt, die die Versicherten dadurch erleiden, dass sie berufliche Kenntnisse in Folge des Versicherungsfalls entweder nicht mehr oder nur noch in vermindertem Umfang nutzen können, soweit dies nicht anderweitig ausgeglichen werden kann.

Trotz ihrer phonetischen Nähe bestehen zwischen den Begriffen weder inhaltliche Überschneidungen noch besteht gar Identität. Insbesondere sagt die Höhe der MdE nichts über die Höhe der MdH aus und umgekehrt. Weder ist die MdH regelmäßig geringer noch höher als die MdE. Beide werden anhand unterschiedlicher Parameter festgestellt. Für die MdH gilt ausschließlich ein zivilrechtlicher Blickwinkel, wohingegen die MdE nach sozialversicherungsrechtlichen Grundsätzen festgelegt wird.

 

Rz. 2

Die MdH ergibt sich aus der Zusammenschau der 9 Tätigkeitsbereiche im Haushalt, die nach dem Schadensereignis nicht mehr oder nicht mehr vollständig verrichtet werden können. Sie wird in % ermittelt.

In der Tabelle 6 sind lediglich singuläre Katalog-Verletzungen aufgeführt. Daneben können natürlich weitere Verletzungen und Verletzungsfolgen im Einzelfall vorliegen, die nicht erfasst sind. Um in diesem Fall ebenfalls sachgerecht den Haushaltsführungsschaden zu ermitteln, muss eine individuelle Schätzung schadensbedingter Einschränkungen bei der Haushaltsführung erfolgen. Die einzelnen relevanten Tätigkeitsbereiche sind folgende:

1. Einkaufen (inkl. Onlinebestellungen und Retourenorganisation)
2. Mahlzeitenzubereitung/Hausarbeit in der Küche
3. Geschirrreinigung (inkl. Ein- und Ausräumen des Geschirrspülers)
4. Aufräumen, Staubsaugen, Nass- und Trockenreinigung (inklusive Böden, Fenstern und Möbelstücken)
5. Wäsche (Waschen, Bügeln, Legen, ggf. Verbringung in die chemische Reinigung, Verstauen im Schrank)
6. Kinderbetreuung/Pflege von Haushaltsangehörigen (wegen Alters oder Krankheit)
7. häusliche Kleinarbeit (z.B. Kleinreparaturen, Renovierungsarbeiten, Dekoration, Pkw-Pflege)
8. Gartenarbeit (im Winter: Räumpflicht)
9. Haushaltsorganisation, Haushaltsplanung, Schriftverkehr mit Versicherungen, Behörden etc.

Bei jedem Verletzungsbild bzw. bei allen Verletzungsfolgen, die in der Tabelle 6 aufgeführt sind, wurden sämtliche 9 Tätigkeitsbereiche innerhalb des Haushaltes bei der Ermittlung der MdH-Prozentsätze berücksichtigt. Wenn nun eine Verletzung/Verletzungsfolge nicht im Katalog der Tabelle 6 enthalten ist, kann die MdH wie folgt ermittelt werden: Man schätzt den Einschränkungsanteil in % hinsichtlich jedes einzelnen der vorgenannten Tätigkeitsbereiche aufgrund der konkreten Verletzung. Im nächsten Schritt werden alle Prozentzahlen addiert und durch 9 dividiert. Das Ergebnis ist dann die individuelle Gesamt-MdH im konkreten Sachverhalt. Auf- und Abrundungen der 1. und 2. Stelle hinter dem Komma sind dabei zur vereinfachten Berechnung im Weiteren möglich.

Wenn einzelne Tätigkeitsbereiche im Haushalt nicht vorkommen, z.B. wenn keine Kinder vorhanden sind und keine Haushaltsangehörigen gepflegt werden, dann werden diese Tätigkeitsbereiche ausgelassen. Entsprechend wird das Ergebnis lediglich durch 8 dividiert. Wenn z.B. darüber hinaus kein Garten vorhanden ist, wird durch 7 dividiert.

 

Rz. 3

 

Beispiel

Aufgrund innerer Verletzungen kommt es zum Milzverlust (operative Entfernung als Unfallfolge).

Die Folgen einer Milzentfernung können sich in erhöhter Infektionsbereitschaft, Leistungsschwäche, Müdigkeit, Reizbarkeit, Nervosität, Kopfschmerzen, vegetativer Labilität, Kreislaufstörungen, Schlaflosigkeit, Nachtschweiß, Magenbeschwerden, Verdauungsbeschwerden, Entwicklungsstörungen, Wundheilungsstörungen, verzögerter Knochenheilung, beschleunigtem Wachstum bösartiger Tumore, klimakterischen Beschwerden, Herz- und Kreislauferkrankungen, Thrombosebereitschaft und Allergien niederschlagen. Bereits der Genesungsverlauf eines grippalen Infekts ist um ein vielfaches länger, als bei Menschen mit vorhandener und intakter Milz. Auch die Anzahl der Infektionen ist gegenüber Menschen mit vorhandener Milz größer. Man ist häufiger und länger krank ohne Milz.

Die vom Geschädigten möglicherweise schriftlich fixierten und im Übrigen geschätzten Auswirkungen auf seinen individuellen Haushalt werden (hier beispielhaft) den einzelnen Teilbereichen der Haushaltsführung wie folgt zugeordnet. Die Angaben beziehen sich auf den Anteil, der verletzungsbedingt nicht geleistet werden kann.

 
1. Einkaufen (inkl. Onlinebestellungen und Retourenorganisation) 20 % MdH
2. Mahlzeitenzubereitung/Hausarbeit in der Küche 15 % MdH
3. Geschirrreinigung (inkl. Ein- und Ausräumen des ...

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