Rz. 14
Der vorgenannte Bedarf der F ist in Höhe von 990 EUR durch eigenes Einkommen gedeckt. Der Unterhaltsanspruch beträgt also 391 EUR (1.380,25 – 990 EUR). Erst jetzt kann der Haftungsanteil der F am Unterhalt für das volljährige Kind bestimmt werden.
Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?
Jetzt kostenlos 4 Wochen testen