Rz. 85
Wegen der Gefahr eines kollusiven Zusammenwirkens schließt Ziff. 7.3 AVB/7.4 AHB Haftpflichtansprüche von am Versicherungsvertrag beteiligten Personen untereinander aus.
Rz. 86
Aus gleichen Gründen enthält A 1 Ziff. 7.4 AVB/Ziff. 7.5 AHB eine enumerative Aufzählung derjenigen in häuslicher Gemeinschaft[81] mit dem Versicherungsnehmer oder aber mitversicherter Angehörigen und in wirtschaftlicher Verbindung mit dem Versicherungsnehmer stehenden Personen, deren Haftpflichtansprüche nicht gedeckt sind.
Rz. 87
Abschließend regeln A 1 Ziff. 7.3 Abs. 2 und 7.4 Abs. 2 AVB bzw. der nach Ziff. 7.5 AHB angefügte Absatz, dass die personengebundenen Ausschlüsse auch weitere Angehörige erfassen.
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