Rz. 105
Die drahtlose Informationsübertragung mittels Mobilfunktechnik ist aus der modernen Kommunikation nicht mehr wegzudenken. Hochfrequente elektromagnetische Felder, die von einer Antenne abgestrahlt werden ermöglichen die Übertragung jeglicher Art von Informationen über große Entfernungen – per Rundfunk, Fernsehen, Mobilfunk sowie schnurlose Telefone über drahtlose Computernetzwerke ("Wireless LAN" oder "WLAN"). Gleiches gilt für Funkmodule nach dem "Bluetooth"-Standard.
Der Ausbau der Mobilfunknetze und ihre Nutzung auch im Berufsleben hat eine Diskussion um mögliche gesundheitsbeeinträchtigende Wirkungen der hochfrequenten elektromagnetischen Felder des Mobilfunks entfacht. Für den Einzelnen steht insbesondere die Handynutzung im Vordergrund, da Handys diese Felder beim Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung direkt in Körpernähe erzeugen. Wie hoch die Gesundheitsgefährdungen tatsächlich sind, ist in der öffentlichen Diskussion umstritten. Nach dem derzeitigen wissenschaftlichen Kenntnisstand handelt es sich indes nur um geringe Immissionen ohne bislang bestätigte langfristig gesundheitsschädigende Wirkungen.
Im Gegensatz zu der vergleichsweise geringen Exposition (Dauer der Strahlenbelastung) der allgemeinen Bevölkerung, treten an bestimmten Arbeitsplätzen mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern (von 300 Hertz bis 300 Gigahertz) hohe Belastungen auf.
Rz. 106
Beispiele
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Radio- und Fernsehsender |
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In der Medizin z.B. bei der sog. Hochfrequenzchirurgie gibt es Anwendungen zum Erwärmen von Gewebe, wozu hochfrequente Ströme – 300 bis 2000 kHz – zum Schneiden von Körpergewebe eingesetzt werden |
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Anlagen zum Erwärmen und Verbinden von Materialien in der Industrie (Schmelzöfen) |
Rz. 107
Auch die allgemeine Nutzung moderner Kommunikationsmittel kann im Arbeitsleben zur erhöhten Exposition mit hochfrequenten elektromagnetischen Feldern führen, zum Beispiel bei der Reparatur oder der Wartung von technischen Anlagen im laufenden Betrieb.
I. Regelungen zu elektromagnetischen Feldern
Rz. 108
Als erste gesetzliche Regelung zum Schutz vor negativen Einwirkungen elektromagnetischer Felder trat im Jahr 1996 die 26. Bundes-Immissionsschutzverordnung in Kraft, welche allerdings nicht für den Arbeitsschutz gilt, sondern den Schutz der allgemeinen Bevölkerung gegen die elektrischen und magnetischen Felder ortsfester Anlagen regelt.
Rz. 109
Zum Schutz der Beschäftigten wird die Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit – Unfallverhütungsvorschrift Elektromagnetische Felder (BGV B11) vom 1.6.2001 angewandt. Diese gilt, soweit in der Unfallversicherung Versicherte elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldern im Frequenzbereich von 0 Hz bis 300 GHz unmittelbar oder deren mittelbaren Wirkungen ausgesetzt sind. Damit wendet sich die Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 vor allem an Unternehmen mit hohen Anschlussleistungen von elektrischen Anlagen, wie z.B. im Bereich Energieversorgung, Hochspannungsanlagen, Schmelzöfen, Funk und Mobilfunk. Diese Unternehmen haben dafür zu sorgen, dass in Arbeitsstätten und an Arbeitsplätzen weder unzulässige Expositionen (elektromagnetische Felder oberhalb der zulässigen Werte) noch unzulässige mittelbare Wirkungen durch elektromagnetische Felder auftreten (§ 3 BGV B11). Zu Letzterem zählen u.a. Berührungsspannungen, Kraftwirkungen auf Gegenstände sowie Körperströme, die beim Kontaktieren von aufgeladenen leitfähigen Gebilden entstehen können. Der Anwendungsbereich der Unfallverhütungsvorschrift erfasst alle Arbeitnehmer, gleich wo sie im Betrieb eingesetzt werden, und alle Tätigkeiten von Versicherten während der üblichen Arbeitszeit. Sie gilt weiterhin unerheblich davon, ob die Tätigkeiten nur kurzzeitig oder während der ganzen Arbeitsschicht ausgeführt werden oder an wie vielen Schichten im Jahr im betreffenden Bereich gearbeitet wird. Ebenso wird nicht unterschieden, ob es sich um Mitarbeiter des eigenen Unternehmens oder von Fremdfirmen handelt.
Rz. 110
Über die nationale Unfallverhütungsvorschrift BGV B11 hinaus, spielt das Thema "Gefährdung durch elektromagnetische Felder" auch auf Europaebene eine große Rolle. Um einen europaweit einheitlichen Mindeststandard für den Schutz der Beschäftigten vor elektromagnetischen Feldern zu etablieren, hat die EU im April 2004 die Richtlinie 2004/40/EG über Mindestvorschriften zum Schutz v...