Verhandelt zu _________________________ (siehe Rdn 6)
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erschienen:
Herr AB,
Frau A
Herr C
Die Erschienenen erklärten:
I. Vorbemerkung
1. Im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________, Grundbuchamt, Wohnungsgrundbuch von _________________________ Blatt _________________________ sind die Erschienenen zu AB, A und C als Miteigentümer zu je ⅓ des Wohnungseigentums Nr. 1 eingetragen:
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2. Ebenso sind die Erschienenen AB, A und C in den Grundbüchern des Amtsgerichtes _________________________, Grundbuchamt, Wohnungsgrundbuch von _________________________ Blätter _________________________ und _________________________ als Miteigentümer zu je ⅓ des nachstehend näher bezeichneten Wohnungseigentums Nr. 2 und Nr. 3 eingetragen:
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3. Die Wohnungsgrundbücher sind unbelastet.
4. Das Wohnungseigentum Nr. 3 befindet sich auf dem katasterrechtlich separat erfassten Flurstück 000. An diesem Flurstück sowie sämtlichen konstruktiven und konstitutiven Bestandteilen der Einheit Nr. 3 steht deren jeweiligem Eigentümer das ausschließliche Sondernutzungsrecht zu. Dieser Teil des Gesamtgrundstücks soll nunmehr real abgetrennt werden und im Alleineigentum von Herrn C stehen unter Fortbestand der Miteigentümergemeinschaft an den Einheiten Nr. 1 und 2 bei Ausscheiden von Herrn C (siehe Rdn 7).
II. Teilaufhebung von Wohnungseigentum
Wir sind uns darüber einig, dass hiermit das Sondereigentum an der Einheit Nr. 3 aufgehoben wird.
Das Flurstück 000 soll vom bisherigen Wohnungseigentumsgrundstück abgetrennt werden (siehe Rdn 8).
Wir sind uns darüber einig, dass das Eigentum an dem Teilgrundstück Flurstück 000 auf Herrn C und dass der ⅓ Miteigentumsanteil von Herrn C an den Einheiten Nr. 1 und Nr. 2 zu gleichen Teilen auf Herrn AB und Frau A übergehen.
Zugleich sind sich Herr AB und Frau A darüber einig, dass ihr Miteigentumsanteil an den ihnen verbleibenden Einheiten zukünftig je ½ beträgt. Das Flurstück 000 soll nunmehr unter entsprechender Aufhebung des Wohnungseigentums als selbstständiges Grundstück auf einem neuen Grundbuchblatt gebucht werden.
Die Beteiligten bewilligen und beantragen die Eintragung der vorstehenden Rechtsänderungen im Grundbuch.
III. Gegenleistung
Eine Gegenleistung ist nicht zu erbringen, da diese Realteilung den bisherigen Wertverhältnissen entspricht.
Da auch bisher alle Lasten und Kosten getrennt getragen wurden, erübrigt sich insofern eine Abrechnung.
Die Übergabe des Trennstücks gilt als mit sofortiger Wirkung erfolgt.
IV. Durchführung, Vollmacht, Kosten
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