Rz. 46

Die Akteneinsicht ist gebührenfrei. Für die Versendung der Akten (z.B. an ein anderes Nachlassgericht) wird gem. Nr. 2003 KV FamGKG eine Pauschale von 12 EUR erhoben. Die Höhe der Kosten für die Erstellung von Ausfertigungen, Ablichtungen oder Ausdrucken ergibt sich aus Nr. 2000 KV FamGKG (0,50 EUR für die ersten 50 Seiten, 0,15 EUR für jede weitere Seite).

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?


Meistgelesene beiträge