Rz. 58

4 Monate nach dem Beweisbeschluss liegt das Gutachten zur MdH nach Aktenlage vor. Der Sachverständige ermittelt eine MdH von 30–50 % für die Zukunft und etwas darüber liegende Beträge für die Vergangenheit.

 

Rz. 59

Im weiteren Verlauf wechseln die Parteien nochmals Schriftsätze zum Ergebnis dieses Gutachtens. Die Beklagte beantragt die mündliche Anhörung des Sachverständigen. Das Gericht erlässt einen Beschluss dieses Inhaltes mit der Aufforderung an die Beklagte, 750,00 EUR Vorschuss für den Gutachter zur Gerichtskasse einzuzahlen.

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