Rz. 41

Die verheiratete, zum Unfallzeitpunkt 30 Jahre alte Mutter von zwei Kindern im Alter von 5 und 8 Jahren, kollidiert als Beifahrerin in einem Pkw mit einem von rechts kommenden Wagen. Es kommt zum Seitenaufprall direkt auf Höhe der Beifahrerseite. Das von rechts kommende Fahrzeug hätte die Vorfahrt gewähren müssen. Die Haftung steht zu 100 % wegen der Vorfahrtsverletzung fest. Die geschädigte Anspruchstellerin ist als Verkäuferin im Einzelhandel für 30 Stunden/Woche bei einem Arbeitsentgelt von 900,00 EUR netto/Monat tätig.

 

Rz. 42

Sie erleidet eine dauerhaft schmerzhafte Verletzung der rechten Schulter (Rotatorenmanschettenruptur) mit Einsteifung sowie eine Verletzung des oberen und unteren Sprunggelenkes rechts, welches eine operative Versteifung erforderlich macht.

 

Rz. 43

Der Versicherer hat einen Vorschuss in Höhe von 30.000,00 EUR geleistet.

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