Rz. 27

Bemessungsgrundlage sind das Ausmaß und die Schwere der Verletzungen, die Dauer der Behandlung und das Maß der Lebensbeeinträchtigung.

 

Rz. 28

Das Hinauszögern der Schadenregulierung und die Belastung mit einem langwierigen Rechtsstreit können zu einem höheren Schmerzensgeldanspruch führen.[38]

 

Rz. 29

In der Praxis werden die Schmerzensgeldbeträge in der Regel nach der sog. Hacks-Tabelle (Hacks/Wellner/Häcker, SchmerzensgeldBeträge) ermittelt, welche nunmehr in der 37. Auflage (2019) beim Deutschen Anwaltverlag erschienen ist und über 3.000 Entscheidungen für die Bemessung von Schmerzensgeld abdruckt.

 

Rz. 30

Regelmäßig wird Schmerzensgeld in einer einmaligen Zahlung (Kapital) geleistet. Rentenzahlungen kommen nur ausnahmsweise in Betracht, wenn dauernde ärztliche Behandlungen zu erwarten sind oder die unfallbedingten Beeinträchtigungen im täglichen Leben stets als neu und belastend empfunden werden.[39]

Schmerzensgeld ist einheitlich und nicht tagesgenau zu berechnen.[40]

Das gezahlte Schmerzensgeld erfasst alle Schadenfolgen, die erkennbar waren oder deren Eintritt vorhersehbar war.[41]

[38] Grüneberg/Grüneberg, § 253 BGB Rn 17; OLG Karlsruhe, VersR 2004, 1423; KG, NZV 2007, 301.
[39] Grüneberg/Grüneberg, § 253 BGB Rn 21 m.w.N.

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