An das Landgericht
_________________________
Klage
des Herrn/Frau _________________________
– Kläger(in) –
gegen
die Bauträger GmbH _________________________
– Beklagte –
wegen Rückgängigmachung des Erwerbsvertrages/Rücktritt
Namens und in Vollmacht des Klägers wird beantragt,
|
1. |
die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger _________________________ EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem _________________________ zu zahlen, Zug um Zug gegen Rückübertragung des Eigentums an _________________________ (genaue Bezeichnung des erworbenen Eigentums gemäß Erwerbsvertrag) |
|
2. |
festzustellen, dass sich die Beklagte in Annahmeverzug befindet. |
Es wird bereits jetzt beantragt, die Beklagte für den Fall der Fristversäumnis durch Versäumnisurteil ohne mündliche Verhandlung zu verurteilen.
Begründung:
Der Kläger erwarb von der Beklagten mit notariellem Vertrag vom _________________________ eine noch zu errichtende Eigentumswohnung in der Wohnungseigentumsanlage _________________________.
|
Beweis: |
anliegender notarieller Vertrag vom _________________________ |
Der Kläger nahm die Leistung der Beklagten ab und zahlte die vereinbarte Vergütung. Der Kläger wurde als Eigentümer in das Grundbuch eingetragen.
Nunmehr verlangt der Kläger die Rückgängigmachung dieses Vertrags wegen der mangelhaften Bauleistungen der Beklagten.
(alternativ: Der Kläger ist von diesem Vertrag wegen der mangelhaften Bauleistungen der Beklagten zurückgetreten.)
Der Kläger ist zur Geltendmachung dieser Ansprüche berechtigt, auch wenn die Mängel nicht nur das von dem Kläger erworbene Sondereigentum, sondern auch das Gemeinschaftseigentum betreffen. Der sogenannte große Schadensersatzanspruch, mit dem die Rückgängigmachung des Erwerbsvertrags verlangt wird, steht ebenso wie das Rücktrittsrecht allein dem Erwerber zu. (alternativ: Das Rücktrittsrecht sowie der daraus folgende Rückabwicklungsanspruch stehen allein dem Erwerber zu.) Die Ausübung dieser Rechte hat keinen Einfluss auf die Rechtsposition der Wohnungseigentümergemeinschaft wegen dieser Mängel.
Die Bauleistungen der Beklagten sind mangelhaft im Sinne des § 633 Abs. 2 BGB. Die Beklagte hatte sich nach dem Erwerbsvertrag mit dem Kläger verpflichtet, die _________________________ (Bezeichnung des mangelhaft ausgeführten Gewerks, etwa Abdichtung, Wände, Dach etc.) wie nachfolgend dargestellt auszuführen. Die geschuldete Qualität dieser Bauleistungen ist in den Baubeschreibungen festgehalten, die Gegenstand der notariellen Beurkundung des Erwerbsvertrags waren. Insbesondere war die Beklagte auch ohne besondere Vereinbarung verpflichtet, die allgemein anerkannten Regeln der Technik einzuhalten. Denn auch ohne ausdrücklichen Hinweis im Vertrag bestand Einigkeit, dass die Bauleistungen diesen Anforderungen gerecht werden mussten. Die tatsächliche Ausführung weicht in den folgenden Punkten vom vertraglich geschuldeten Leistungssoll ab:
a) Die Beklagte schuldete gemäß der Baubeschreibung _________________________.
|
Beweis: |
anliegender notarieller Vertrag des Klägers _________________________ nebst Baubeschreibung |
Die Leistung der Beklagten erfüllt diese Anforderungen nicht: _________________________ (spezifizierte Darstellung der tatsächlichen Abweichung von der Baubeschreibung).
|
Beweis: |
Einholung eines Sachverständigengutachtens (ggf.: Lichtbilder; Privatgutachten des Bausachverständigen _________________________; alternativ: Beiziehung der Akten des selbstständigen Beweisverfahrens _________________________) |
b) Die _________________________ (Abdichtung, Wärmeputz o.Ä.) musste die Beklagte gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik in der Weise ausführen, dass _________________________.
Diesen Anforderungen genügt die Bauleistung der Beklagten nicht (konkrete Darlegung der Abweichung von den allgemein anerkannten Regeln der Technik).
|
Beweis: |
Einholung eines Sachverständigengutachtens (ggf.: Lichtbilder; Privatgutachten des Bausachverständigen _________________________; alternativ: Beiziehung der Akten des selbstständigen Beweisverfahrens _________________________) |
Der Kläger forderte die Beklagte mit Schreiben vom _________________________ auf, die vorbezeichneten Mängel innerhalb einer Frist bis zum _________________________ zu beseitigen.
|
Beweis: |
anliegendes Schreiben des Prozessbevollmächtigten des Klägers vom _________________________ |
Die der Beklagten gesetzte Frist war ausreichend und angemessen. Die Beklagte ließ die ihr gesetzte Frist ergebnislos verstreichen.
Daraufhin erklärte der Kläger gegenüber der Beklagten mit anwaltlichem Schreiben vom _________________________ den Rücktritt von dem Vertrag.
(alternativ: dass er im Wege des Schadensersa...