Rz. 29

Die Gemeinschaft kann durch Beschluss die Befugnis, Mängel im selbstständigen Beweisverfahren klären zu lassen, an sich ziehen. Leitet der einzelne Erwerber ein Beweisverfahren ein, um das Vorhandensein von Mängeln klären zu lassen, ist dies zulässig. Seine Befugnis ergibt sich aus dem Erwerbsvertrag. Die Verfahrenseinleitung hemmt die Verjährung auch für die gemeinschaftsbezogenen Ansprüche.[33] Das in dem selbstständigen Beweisverfahren eingeholte Gutachten ist für die Wohnungseigentümergemeinschaft, die im Klageweg gemeinschaftsbezogene Ansprüche geltend macht, verwertbar.

Dieser Inhalt ist unter anderem im Deutsches Anwalt Office Premium enthalten. Sie wollen mehr?