Rz. 1053

Kommanditisten der GmbH & Co. KG sind in der Praxis meist eine oder mehrere natürliche Personen. Kommanditisten können aber auch juristische Personen, Personenhandelsgesellschaften und GbR[1432] sein. Dagegen können Erbengemeinschaften, Ehegatten in Gütergemeinschaft[1433] und nicht rechtsfähige Vereine nach bislang h.A. nicht Kommanditist sein.

 

Rz. 1054

Minderjährige Kommanditisten müssen bei Abschluss des KG-Vertrags von ihrem gesetzlichen Vertreter vertreten werden.[1434] Ist dieser selbst Gesellschafter der KG, ist ein Ergänzungspfleger erforderlich (§§ 1809, 1824 Abs. 2, 1629 Abs. 2, 181 BGB). Für mehrere minderjährige Gesellschafter ist jeweils ein eigener Ergänzungspfleger zu bestellen. Daneben ist die Genehmigung des Familiengerichts erforderlich, sofern die Gesellschaft ein Erwerbsgeschäft betreiben soll (§§ 1852 Nr. 2BGB).[1435]

Überblick über die neuere (teilweise divergierende) Rspr. vor Inkrafttreten der Reform des Betreuungs- und Vormundschaftsrechts[1436]

BGH, Urt. v. 28.1.2003 – X ZR 199/99, DNotZ 2004, 152 = ZEV 2003, 375 m. Anm. Damrau: Wenn die Beteiligung eines Minderjährigen an einer GmbH 50 % übersteigt oder nur Minderjährige an einer GmbH beteiligt sind und sie alle Anteile und damit die GmbH insgesamt veräußern, bedarf die Veräußerung der gerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB.
BGH, Urt. v. 20.2.1989 – II ZR 147/88, BGHZ 107, 23 = NJW 1989, 1926 = DNotZ 1990, 303 = ZIP 1989, 445: Die Übertragung eines GmbH-Anteils bedarf nicht schlechthin, sondern nur dann der gerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 10 BGB, wenn der Minderjährige damit zugleich eine fremde Verbindlichkeit übernimmt, die im Verhältnis zum bisherigen Schuldner allein dieser zu tilgen hat. Die schenkweise Übertragung eines GmbH-Anteils ist nicht nach § 1822 Nr. 3 BGB genehmigungsbedürftig.
OLG Oldenburg, Beschl. v. 17.7.2019 – 12 W 53/19, GmbHR 2019, 1119 = NZG 2019, 1059 = = ZEV 2019, 726 m. Anm. van de Loo/Strnad: Die auf die Eintragung im Handelsregister aufschiebend bedingte unentgeltliche Übertragung eines voll eingezahlten Kommanditanteils auf einen Minderjährigen ist nicht lediglich rechtlich vorteilhaft und bedarf, soweit der Zweck der Gesellschaft auf eine Erwerbstätigkeit gerichtet ist, der familiengerichtlichen Genehmigung nach § 1822 Nr. 3 BGB.
OLG Dresden, Beschl. v. 25.4.2018 – 17 W 160/18, ZEV 2018, 669 = MittBayNot 2019, 270 = NZG 2018, 1108 = ErbStB 2019, 42 m. Anm. Esskandari/Bick = NJW-RR 2019, 29: Keine familiengerichtliche Genehmigungspflicht für Beitritt von minderjährigen Gesellschaftern in einer Vermögensverwaltungs-KG: Der Eintritt minderjähriger Gesellschafter in eine bestehende Gesellschaft bedarf nach § 1822 Nr. 3 Variante 2 BGB nur dann der familiengerichtlichen Genehmigung, wenn die Gesellschaft den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts bezweckt; bei einer reinen Vermögensverwaltungs-KG, die nicht zugleich auf den Betrieb eines Erwerbsgeschäfts gerichtet ist, ist ein derartiger Beitritt indes genehmigungsfrei. Ausführlich dazu van der Loo/Strnad, ZEV 2018, 617; Menzel, MittBayNot 2019, 222.
OLG Köln, Beschl. v. 26.3.2018 – 4 Wx 2/18, ZEV 2018, 667 = NZG 2018, 1187 = RNotZ 2018, 494 = MittBayNot 2019, 272 = NJW-Spezial 2018, 593 = GWR 2018, 371 m. Anm. Czaplinski: Unentgeltlicher Erwerb einer voll eingezahlten Kommanditbeteiligung als lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft: Der unentgeltliche Erwerb einer voll eingezahlten Kommanditbeteiligung unter der aufschiebenden Bedingung der Eintragung ist ein für den erwerbenden Minderjährigen lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft. Ausführlich dazu Menzel, MittBayNot 2019, 222.
OLG Celle, Beschl. v. 30.1.2018 – 9 W 13/18, DStR 2018, 627 = NZG 2018, 303 = ZIP 2018, 685 = FamRZ 2018, 1091 = ErbR 2018, 651 (Gesellschafterstellung eines Ungeborenen im Handelsregister): Das noch ungeborene Kind kann nicht als Kommanditist im Handelsregister eingetragen werden. Die Schenkung eines Kommanditanteils an einer wirtschaftenden Wind-KG an eine ungeborene Leibesfrucht dürfte nicht als lediglich rechtlich vorteilhaftes Rechtsgeschäft frei von einer Genehmigung des Vormundschaftsgerichts wirksam werden.
OLG München, Beschl. v. 28.12.2017 – 2 WF 1509/17, MittBayNot 2019, 132 m. Anm. Egger: Zur Genehmigungsbedürftigkeit der Übertragung von Kommanditanteilen an einer Grundstücksverwaltungs-KG: Die unentgeltliche Übertragung eines Kommanditanteils an einer Grundstücksverwaltungs-KG, die lediglich privates Vermögen verwaltet, bedarf nicht der familiengerichtlichen Genehmigung. Zwar ist § 1643 Abs. 1, 1822 Nr. 3 Alt. 3 BGB (Abschluss eines Gesellschaftsvertrages) auf den unentgeltlichen Anteilserwerb an einer bereits gegründeten Gesellschaft analog anzuwenden. Eine Genehmigungsbedürftigkeit besteht aber nur dann, wenn es sich bei der Gesellschaft um ein Erwerbsgeschäft handelt. Die Abgrenzung zwischen rein privater Vermögensverwaltung und Betrieb eines Erwerbsgeschäfts erfolgt insbesondere danach, ob ein beruflicher Geschäftsbetrieb erforderli...

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