Die Unterzeichneten
1. Herr/Frau _________________________, geb. _________________________, wohnhaft _________________________, Beruf _________________________ 1
und
2. die Gesellschaft _________________________ nach _________________________ Recht mit Sitz in _________________________ eingetragen im Register _________________________ unter Nr. _________________________, vertreten – laut beigefügter privatschriftlicher Vollmacht2 –
gründen eine europäische wirtschaftliche Interessen Vereinigung – EWIV gemäß Verordnung (EWG) 2137/85 und dem Gesetz/der Verordnung _________________________ 3
Artikel 1 Firma der Vereinigung
Die Vereinigung hat die Firma:
_________________________ 4
Artikel 2 Zweck
Der Zweck der EWIV ist:
▪ |
die Herstellung von _________________________, |
▪ |
die Erbringung von _________________________, |
▪ |
die Förderung von _________________________, |
▪ |
der Vertrieb von _________________________ und/oder |
▪ |
die Koordinierung von _________________________ 5+6 |
Artikel 3 Sitz der Vereinigung
Die Vereinigung hat ihren Sitz in _________________________ 7
Artikel 4 Dauer
Die Vereinigung wird auf unbestimmte Zeit eingegangen.
( Formulierungsalternative:
Die Dauer der Vereinigung wird auf _________________________ Jahre, gerechnet vom Datum ihrer Eintragung in das Register _________________________, festgelegt.)8
Artikel 5 Kapital
Die Vereinigung wird ohne Anfangskapital gegründet.9
( Formulierungsvarianten:
Die Mitgliederversammlung kann einstimmig/bzw. mit _________________________ Mehrheit beschließen, die Vereinigung mit Kapital auszustatten. Dabei sind gleichzeitig die Höhe der Kapitalausstattung, der Wert jedes Anteils sowie die von jedem Mitglied zu leistende Einlage festzulegen.
Das Kapital der Vereinigung beträgt _________________________, unterteilt in gleiche Anteile zu je _________________________. Die Anteile werden den Mitgliedern gemäß ihren Einlagen/bzw. zu gleichen Teilen zugeteilt/bzw. zu unterschiedlichen Anteilen.)
Artikel 6 Einlagen
1. Bareinlagen
Herr/Frau _________________________ bringt einen Betrag i.H.v. _________________________ in die Vereinigung ein.10
( Formulierungsalternative:
Die öffentlich-rechtliche Einrichtung _________________________ bringt einen Betrag i.H.v. _________________________ in die Vereinigung ein.)
2. Sacheinlagen/immaterielle Vermögensgegenstände
Herr/Frau _________________________ bringt folgende Vermögenswerte in die Vereinigung ein: _________________________ 11
(Formulierungsalternative:
Die Gesellschaft _________________________ bringt folgende Vermögenswerte in die Vereinigung ein: _________________________)
Artikel 7 Finanzierung
Die Finanzierung der Vereinigung wird gewährleistet entweder durch regelmäßige oder andere Beiträge der Mitglieder, deren Modalitäten von der Mitgliederversammlung festgelegt werden.12
( Formulierungsvarianten:
_________________________ durch die Vergütung der für die Mitglieder oder Dritte erbrachten Leistungen. Höhe und Modalitäten dieser Vergütung werden durch den/die Geschäftsführer festgelegt.
Gegebenenfalls kann eine Aufnahmegebühr für neue Mitglieder festgelegt werden, deren Modalitäten von der Mitgliederversammlung bestimmt werden.)
Artikel 8 Aufnahme neuer Mitglieder
Über die Aufnahme neuer Mitglieder beschließt die Mitgliederversammlung einstimmig.13
Artikel 9 Anwartschaftszeit
(1) Die Vollmitgliedschaft wird erst nach einer Anwartschaftszeit14 von _________________________ Monaten erworben.
Während dieser Zeit hat der Beitrittskandidat den Status eines "Anwärters".
(2) Über die Aufnahme von Anwärtern entscheidet die Mitgliederversammlung einstimmig.15
(3) Während der Anwartschaftszeit haben Anwärter nicht die Rechte und Pflichten von Vollmitgliedern. Die Rechte und Pflichten von Anwärtern werden von der Mitgliederversammlung einstimmig festgelegt.
(4) Die Anwartschaftszeit kann durch den Anwärter sowie durch die Vereinigung jederzeit mittels Einschreiben beendet werden. Die diesbezügliche Entscheidung wird von der Mitgliederversammlung einstimmig getroffen.
(5) Nach Beendigung der Anwartschaftszeit ist der Anwärter berechtigt, die Vollmitgliedschaft zu beantragen. Über die Aufnahme als Vollmitglied beschließt die Mitgliederversammlung einstimmig.
(6) Dieser Beschluss wird erst mit Beginn des neuen Geschäftsjahres wirksam. Bis zu diesem Zeitpunkt verlängert sich die Anwartschaftszeit automatisch.16
Artikel 10 Kündigung eines Mitgliedes
(1) Das Ausscheiden eines Mitgliedes aus der Vereinigung durch Kündigung ist möglich mit einstimmiger Zustimmung der übrigen Mitglieder.
( Formulierungsvarianten:
_________________________ ist möglich mit Zustimmung von _________________________ der Mitglieder.
_________________________ ist möglich, wenn ihm die Zustimmung zur Übertragung seiner Beteiligung von den Mitgliedern verweigert worden ist.17
_________________________ ohne dass die Zustimmung der übrigen Mitglieder erforderlich ist.)
(2) Jedes Mitglied der Vereinigung kan...