Rz. 1
Gemäß § 2197 BGB kann der Testamentsvollstrecker durch letztwillige Verfügung ernannt werden.
I. Muster: Anordnung der Testamentsvollstreckung
Rz. 2
Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung
Muster 9.1: Anordnung der Testamentsvollstreckung
Testamentsvollstreckung wird angeordnet. Zum Testamentsvollstrecker/Zur Testamentsvollstreckerin bestimme ich Herrn Rechtsanwalt/Frau Rechtsanwältin _________________________.
Rz. 3
Dabei ist es auch möglich, die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers einem Dritten oder dem Nachlassgericht zu überlassen, §§ 2198, 2200 BGB. Dritter kann auch der Erbe selbst, nicht aber der Notar, der die Verfügung von Todes wegen beurkundet hat, §§ 7, 27 BeurkG, sein.
II. Muster: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB
Rz. 4
Muster 9.2: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB
Muster 9.2: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten, § 2198 Abs. 1 S. 2 BGB
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlassverfahren _________________________
In seiner letztwilligen Verfügung vom _________________________ hat der Erblasser Testamentsvollstreckung angeordnet und mir das Recht zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers übertragen.
Als Testamentsvollstrecker bestimme ich hiermit
_________________________, wohnhaft _________________________.
(Unterschrift)
(notarielle Unterschriftsbeglaubigung)
Rz. 5
Für die Entgegennahme der Erklärung wird eine Gebühr in Höhe von 15 EUR nach KV 12410 GNotKG erhoben. Kostenschuldner sind nur die Erben, § 24 Nr. 8 GNotKG.
Äußert sich der bestimmungsberechtigte Dritte nicht, kann das Nachlassgericht eine Frist setzen, § 2198 Abs. 2 BGB. Antragsberechtigt hierfür ist jeder, der ein rechtliches Interesse hat.
III. Muster: Antrag auf Fristsetzung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers
Rz. 6
Muster 9.3: Antrag auf Fristsetzung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers
Muster 9.3: Antrag auf Fristsetzung zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Der am _________________________ verstorbene _________________________ hat in seiner letztwilligen Verfügung vom _________________________ Testamentsvollstreckung angeordnet. Die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers hat er seinem Freund _________________________ überlassen. Dieser hat das Bestimmungsrecht bislang noch nicht ausgeübt.
Als eingetragener Grundschuldgläubiger des zum Nachlass gehörenden Grundstücks _________________________ beantrage ich, Herrn _________________________ eine Frist zur Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers zu bestimmen.
(Unterschrift)
IV. Muster: Fristsetzung für bestimmungsberechtigten Dritten
Rz. 7
Muster 9.4: Fristsetzung für bestimmungsberechtigten Dritten
Muster 9.4: Fristsetzung für bestimmungsberechtigten Dritten
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
Dem Dritten D, dem die Bestimmung der Person des Testamentsvollstreckers hinsichtlich _________________________ überlassen wurde, wird auf Antrag des Miterben B vom _________________________ zur Ausübung des Bestimmungsrechts eine Frist von vier Wochen, beginnend mit dem Erhalt dieses Beschlusses gesetzt.
Die Erklärung ist gegenüber dem Nachlassgericht _________________________ abzugeben. Falls sie nicht fristgerecht einläuft, erlischt das Bestimmungsrecht.
II. |
Zustellung von I. an D sowie die übrigen Beteiligten. |
III. |
WV fünf Wochen. |
(Rechtspfleger)
Rz. 8
Gegen die Fristsetzung ist die befristete Beschwerde zulässig, § 355 FamFG. Das Nachlassgericht erhebt für seine Tätigkeit eine ½ Gerichtsgebühr, KV 12420 GNotKG.
Der Erblasser kann den Testamentsvollstrecker ermächtigen, selbst einen Mittestamentsvollstrecker und/oder einen Nachfolger zu ernennen, § 2199 BGB.
V. Muster: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Mittestamentsvollstrecker
Rz. 9
Muster 9.5: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Mittestamentsvollstrecker
Muster 9.5: Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Mittestamentsvollstrecker
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlassverfahren _________________________
Mit letztwilliger Verfügung vom _________________________ wurde ich zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Dabei hat mich der Erblasser ermächtigt, einen oder mehrere Mitvollstrecker zu ernennen, § 2199 Abs. 1 BGB.
Als Mittestamentsvollstrecker bestimme ich hiermit:
_________________________, wohnhaft _________________________.
(Unterschrift)
(notarielle Unterschriftsbeglaubigung)
Rz. 10
Für die Entgegennahme der Erklärung wird eine Gebühr in Höhe von 15 EUR nach KV 12410 GNotKG erhoben.
VI. Muster: Bestimmung des "Nachfolgertestamentsvollstreckers" durch den bisherigen Testamentsvollstrecker
Rz. 11
Muster 9.6: Bestimmung des Nachfolgertestamentsvollstreckers durch den bisherigen Testamentsvollstrecker
Muster 9.6: Bestimmung des "Nachfolgertestamentsvollstreckers" durch den bisherigen Testamentsvollstrecker
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlassverfahren _________________________
Mit letztwilliger Verfügung vom _________________________ wurde ich zum Testamentsvollstrecker bestimmt. Dabei hat mich der Er...