Rz. 66
Das Amt des Testamentsvollstreckers endet
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durch den Tod des Testamentsvollstreckers, § 2225 BGB |
▪ |
durch Kündigung, § 2226 BGB |
▪ |
wenn für ihn ein (vorläufiger) Betreuer für alle Vermögensangelegenheiten bestellt wird und |
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durch Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB. |
1. Tod des Testamentsvollstreckers, § 2225 BGB
Rz. 67
Das Amt des Testamentsvollstreckers endet mit seinem Tod, §§ 2225, 2201 BGB.
2. Kündigung, § 2226 BGB
a) Muster: Kündigung des Amtes
Rz. 68
Muster 9.18: Kündigung des Testamentsvollstreckeramtes
Muster 9.18: Kündigung des Testamentsvollstreckeramtes
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlassverfahren _________________________
Hiermit kündige ich mein Amt als Testamentsvollstrecker des am _________________________ in _________________________ verstorbenen Erblassers _________________________. In der Anlage reiche ich das mir am _________________________ erteilte Testamentsvollstreckerzeugnis zurück.
(Unterschrift)
b) Muster: "Reaktion" des Nachlassgerichts auf die Kündigung
Rz. 69
Muster 9.19: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Kündigung
Muster 9.19: "Reaktion" des Nachlassgerichts auf die Kündigung
Az. _________________________
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
Anstelle der Testamentsvollstreckerin _________________________, die das Amt gekündigt hat, wird hiermit Rechtsanwältin _________________________, _________________________ (Anschrift), zur Testamentsvollstreckerin ernannt. Das Amt der Testamentsvollstreckerin beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die Ernannte das Amt annimmt.
Die Annahme sowie die Ablehnung des Amtes haben durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen.
II. |
Zustellung von I an
▪ |
die Ernannte (mdB um Mitteilung, ob sie das Amt annimmt) |
▪ |
an die übrigen Beteiligten (insbesondere die Erben), nämlich
- _________________________
- _________________________
- _________________________
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III. |
WV vier Wochen. |
(Richter am Amtsgericht)
3. Betreuerbestellung
a) Muster: Mitteilung der Bestellung eines Betreuers
Rz. 70
Muster 9.20: Mitteilung der Bestellung eines Betreuers
Muster 9.20: Mitteilung der Bestellung eines Betreuers
An das
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
_________________________
Nachlassverfahren _________________________
Hiermit zeige ich an, dass das Amtsgericht – Betreuungsgericht – _________________________ mit Beschluss vom _________________________, Az _________________________, mich zum Betreuer des Herrn _________________________ bestellt hat. Eine Kopie der Bestallungsurkunde liegt bei. Herr _________________________ hatte im oben bezeichneten Nachlassverfahren das Amt des Testamentsvollstreckers angenommen. Mit der Betreuerbestellung endet dieses Amt. Die Ausfertigung des Testamentsvollstreckerzeugnisses vom _________________________ reiche ich zurück.
(Unterschrift)
b) Muster: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Betreuerbestellung
Rz. 71
Muster 9.21: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Betreuerbestellung
Muster 9.21: Reaktion des Nachlassgerichts auf die Betreuerbestellung
Az. _________________________
Amtsgericht
– Nachlassgericht –
I. |
Beschluss
1. |
Der Testamentsvollstrecker _________________________ wird aus seinem Amt entlassen. |
2. |
Anstelle des Testamentsvollstreckers _________________________, für den ein Betreuer bestellt wurde, wird hiermit Herr _________________________ zum Testamentsvollstrecker ernannt. Das Amt des Testamentsvollstreckers beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Ernannte das Amt annimmt. |
|
Die Annahme sowie die Ablehnung des Amtes haben durch Erklärung gegenüber dem Nachlassgericht zu erfolgen.
Gründe:
Dem Antrag auf Entlassung war stattzugeben. Herr _________________________ ist aufgrund schwerer Erkrankung nicht mehr in der Lage, das Amt auszuüben. Für ihn wurde ein Betreuer bestellt
Herr Rechtsanwalt _________________________ hat sich bereit erklärt, das Amt anzunehmen.
II. |
Zustellung von I an
▪ |
den Ernannten Bl _________________________. (mdB um Mitteilung, ob er das Amt annimmt) |
▪ |
an bisherigen TV _________________________. (ggfls. mdB um Rückgabe des Testamentsvollstreckerzeugnisses). |
▪ |
an die übrigen Beteiligten (z.B. auch Betreuer) |
|
III. |
WV vier Wochen. |
(Richter am Amtsgericht)
4. Entlassung aus wichtigem Grund, § 2227 BGB
Rz. 72
Die Entlassung des Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB setzt einen Antrag eines Beteiligten voraus. Darüber hinaus muss ein wichtiger Grund vorliegen. Die Nichtvorlage eines Nachlassverzeichnisses durch den Testamentsvollstrecker stellt nicht in jedem Fall einen wichtigen Grund zu seiner Entlassung dar. Voraussetzung ist vielmehr, dass die unterlassene Übermittlung zu einer ernstlichen Gefährdung der Interessen des Erben führt.
Eine grobe Pflichtverletzung im Sinne des § 2227 BGB setzt eine erhebliche und schuldhafte Zuwiderhandlung gegen die dem Testamentsvollstrecker obliegenden Pflichten voraus. Auch ein Verstoß des Testamentsvollstreckers gegen seine Pflicht, dem Erben unverzüglich nach Annahme des Amtes ein Verzeichnis der seiner Verwaltung unterliegenden Nachlassgegenstände und der ihm bekannten Nachlassverbindlichkeiten mitzuteilen, § 2215 Abs. 1 BGB, kann eine Pflichtverletzung in diesem Sinn darstellen.
Rz. 73
Ein Entlassungsgrund kann weiters sein:
▪ |
die Missachtung der vom Erblasser getroffenen Verwaltungsanordnungen, auch wenn diese nur im Wege der ... |