Sehr geehrte Frau/sehr geehrter Herr _________________________,
1. Ladung
In der Anlage überreichen wir die Ladung des Verwaltungsgerichts zum Termin. Sie müssen zu dem Termin nur erscheinen, wenn Sie persönlich geladen worden sind. Es ist aber sinnvoll, wenn Sie zum Termin erscheinen und diesen gemeinsam mit uns wahrnehmen. Beim Ausbleiben eines Beteiligten kann auch ohne diesen verhandelt und entschieden werden.
2. Fristen
Das Gericht hat uns Gelegenheit gegeben, die zur Begründung der Klage weiter dienenden Tatsachen und Beweismittel, soweit noch nicht erfolgt, bis zu einem bestimmten Termin schriftsätzlich noch anzugeben.
Es ist wichtig, diese Frist einzuhalten. Sollten wir bestimmte Tatsachen oder Sachverhalte nicht innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist vorgetragen haben, kann uns das Gericht diesen Sachvortrag und Beweismittel zurückweisen, wenn es der Auffassung ist, es würde die Erledigung des Rechtsstreits verzögern und die Verspätung sei nicht genügend entschuldigt. Allein aufgrund der Fristversäumnis kann im schlimmsten Fall der Prozess verlorengehen.
Bitte teilen Sie uns daher noch alles mit, was wir bislang eventuell noch nicht vorgetragen haben. Insbesondere ist es wichtig uns mitzuteilen, wenn sich nach unserem letzten Schriftsatz an das Verwaltungsgericht noch eine Sachverhaltsänderung ergeben hat, oder neue Ereignisse eingetreten sind. Sollte die Frist nicht ausreichen, so bitte ich um kurzfristige Mitteilung, damit wir Fristverlängerung beantragen können.
Das Verwaltungsgericht muss zwar grundsätzlich von sich aus alle ungeklärten oder streitigen entscheidungserheblichen Tatfragen durch eine entsprechende Beweiserhebung ermitteln, kann aber durch die Frist die Parteien dazu auffordern, erhebliche Tatsachen noch vorzutragen.
3. Ablauf der mündlichen Verhandlung
Das Gericht wird uns zu Beginn den Sach- und Streitstand darstellen. Es besteht die Möglichkeit, hierauf zu verzichten.
Im Anschluss daran haben wir die Möglichkeit, unsere Position nochmals ausführlich mündlich darzustellen. Insbesondere ist es für Sie als Partei auch wichtig, Ihre Sicht der Dinge hier noch einmal dem Gericht mitzuteilen und eventuell auf Aspekte hinzuweisen, die das Gericht bislang so nicht bewertet hat. Dies können auch nichtjuristische Argumente sein.
Sodann wird die Gegenseite Gelegenheit zur Stellungnahme erhalten.
Das Gericht wird uns dann seine rechtliche Bewertung mitteilen und ebenfalls Gelegenheit geben, hierzu nochmals Stellung zu nehmen. Sollte das Gericht eine vergleichsweise Regelung vorschlagen oder eine andere Möglichkeit zur Beendigung des Verfahrens, so können wir eine Verhandlungspause beantragen, um dies besprechen.
4. Beweisaufnahme
In der mündlichen Verhandlung kann auch eine Beweisaufnahme stattfinden, wenn das Gericht meint, der Sachverhalt sei weiter aufzuklären. Dies erfahren wir aber mit der Ladung. Das Gericht ist von Amts wegen verpflichtet, den Sachverhalt nach Möglichkeit aufzuklären. Üblicherweise liegt aber der Sachverhalt dem Gericht bereits abgeschlossen vor.
Nach der Beweisaufnahme erhalten wir ebenfalls Gelegenheit zur Stellungnahme.
Für Rückfragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
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Rechtsanwalt