UVZ-Nr. _________________________
Verhandelt zu _________________________
am _________________________
Vor mir, dem Notar/der Notarin _________________________
mit dem Amtssitz in _________________________ erschien:
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Herr/Frau _________________________ geb. am _________________________ wohnhaft _________________________ |
ausgewiesen durch _________________________
und erklärte zu meinem Protokoll folgende
Grundstückskaufvollmacht.
I. Vorbemerkung
1. |
Ich, der Erschienene bin ledig, sodass eine Zustimmung zum Abschluss von Grundstücksverkaufsverträgen keiner Zustimmung nach § 1365 BGB bedarf. |
2. |
Ich beabsichtigte das Grundstück, gelegen in _________________________, eingetragen im Grundbuch des Amtsgerichts _________________________ von _________________________ Blatt _________________________, bestehend aus dem Flurstück _________________________ der Flur _________________________, groß _________________________ qm zu kaufen. Das Grundstück ist mit einem Einfamilienhaus, Baujahr _________________________ bebaut, welches eine Wohnfläche von ca. _________________________ qm aufweist. |
II. Kaufvollmacht
Ich bevollmächtige hiermit meinen Ehegatten
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Herr/Frau _________________________ geb. am _________________________ wohnhaft _________________________ |
mich beim Abschluss eines notariellen Kaufvertrags zu vertreten und das vorgenannte Grundeigentum zum Kaufpreis von maximal _________________________ EUR (in Worten: _________________________ EUR) zu kaufen und alle hiermit im Zusammenhang stehenden Erklärungen zur Verpflichtung und Erfüllung des Vertrags für mich abzugeben.
Der Bevollmächtigte ist befugt, sämtliche Leistungen der Vertragsparteien umfassend zu bestimmen und darf mich im Grundbuchverfahren uneingeschränkt vertreten.
Der Bevollmächtigte darf das Grundeigentum mit Rechten aller Art und jeden Inhalts belasten. Von der Vollmacht sind Erklärungen zur Unterwerfung unter die sofortige Zwangsvollstreckung erfasst, auch darf die persönliche Zwangsvollstreckungsunterwerfung in mein gesamtes Vermögen erklärt werden. Grundpfandrechte in diesem Zusammenhang dürfen jedoch nur bis 20 % über der Kaufpreissumme inkl. 18 % Zinsen p.a. und einer einmaligen Nebenleistung erklärt werden.
Der Bevollmächtigte ist vom Verbot der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) befreit. Er kann Untervollmachten unter Befreiung des Verbots der Mehrfachvertretung (§ 181 Alt. 2 BGB) und unter Befreiung des Verbots des Selbstkontrahierens (§ 181 Alt. 1 BGB) erteilen.
Ich, der Vollmachtgeber, trage die Kosten dieser Vollmacht. Der Bevollmächtigte soll eine Ausfertigung dieser Vollmacht erhalten.
Über die Tragweite der Vollmacht und den Vertrauenscharakter von Vollmachten bin ich von dem Notar/der Notarin aufgeklärt worden.
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(Vorgelesen, genehmigt und unterschrieben).