Rz. 93

Die elektronische Signatur ist eine Art Siegel oder Stempel (ähnlich den Siegeln und Stempeln, die Notare für Beurkundungen und Beglaubigungen benutzen) für digitale Daten. Zur Erstellung der Signatur benötigt der RA ein qualifiziertes Zertifikat, das ein Zertifizierungsdienstanbieter ausstellt und mit dem sich die Identität des RA als Zertifikatsinhabers nachweisen lässt. Ein Zertifikat kann gem. § 2 Nr. 8 SigG nur für natürliche Personen ausgestellt werden.

 

Rz. 94

Ob Sie sich dafür entscheiden, von der gegebenen Möglichkeit einer elektronisch übermittelten Rechnung Gebrauch zu machen, hängt in erster Linie davon ab, wie viele Rechnungen Sie versenden. Eine wirtschaftlich lohnende Alternative zur bisherigen Papierrechnung ergibt sich nur durch einen Kostenvergleich. Informationen zu diesem Thema finden Sie insbes. auf den Internetseiten der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (www.regtp.de). Weitere Informationen erhalten Sie beim Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (www.bsi.de). Auskünfte und Hilfestellung hinsichtlich der elektronischen Signatur geben auch die örtlichen Industrie- und Handelskammern.

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