TOP XX: Abberufung des Verwalters, Kündigung des Verwaltervertrags, Pflicht zur Rechnungslegung

Die _____-GmbH wird mit sofortiger Wirkung als Verwalterin abberufen. Der Verwaltervertrag vom ______ wird aus wichtigem Grund außerordentlich fristlos gekündigt. Die _____-GmbH hat bis zum Zeitpunkt dieser Beschlussfassung gemäß §§ 675, 662, 666 BGB Rechnung zu legen. Die Vertreterin der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter, die Vorsitzende des Verwaltungsbeirats, Frau _________, wird ermächtigt, die Kündigung namens und im Auftrag der Eigentümergemeinschaft schriftlich gegenüber der Verwalterin auszusprechen und dieser mitzuteilen, dass sie von ihrem Amt abberufen und zur Rechnungslegung verpflichtet wurde.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen: ____

Nein-Stimmen: ____

Enthaltungen: ____

Der Versammlungsleiter verkündete folgendes Beschlussergebnis:

______________

Der Beschluss wurde angenommen/abgelehnt.

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