Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund kommt dann infrage, wenn er
- den Willen bzw. die Wünsche zahlreicher Wohnungseigentümer missachtet[1];
- interne Angelegenheiten der Wohnungseigentümer an die Presse weiterleitet[2];
- die Wohnungseigentümer nicht über einen Rechtsstreit unterrichtet, den ein Dritter gegen die Eigentümergemeinschaft führt[3];
- gerichtliche Entscheidungen ignoriert[4];
- den Wohnungseigentümern Unterlageneinsicht verweigert[5];
- erbetene Einsicht in die Beschluss-Sammlung bzw. Versammlungsniederschrift bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist verweigert;
- einseitig die Interessen des Mehrheitseigentümers wahrnimmt.[6]
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