Die fristlose Kündigung des Verwaltervertrags aus wichtigem Grund kommt dann infrage, wenn er

  • den Willen bzw. die Wünsche zahlreicher Wohnungseigentümer missachtet[1];
  • interne Angelegenheiten der Wohnungseigentümer an die Presse weiterleitet[2];
  • die Wohnungseigentümer nicht über einen Rechtsstreit unterrichtet, den ein Dritter gegen die Eigentümergemeinschaft führt[3];
  • gerichtliche Entscheidungen ignoriert[4];
  • den Wohnungseigentümern Unterlageneinsicht verweigert[5];
  • erbetene Einsicht in die Beschluss-Sammlung bzw. Versammlungsniederschrift bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist verweigert;
  • einseitig die Interessen des Mehrheitseigentümers wahrnimmt.[6]

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