Ein wichtiger Grund zur fristlosen Kündigung des Verwaltervertrags liegt vor, wenn der Verwalter
- grob fehlerhafte Beschlussanträge formuliert und die Wohnungseigentümer nicht auf Risiken und Gefahren hinweist[1];
- sich weigert, Beschlüsse der Wohnungseigentümer durchzuführen, obwohl diese nicht angefochten sind.[2]
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