Hinweis: Für die Anmeldung darf auch ein Formular gleichen Inhalts in englischer Sprache verwendet werden.

Mitteilung über die Entladung von Abfällen im Hafen: _____________________

Dieses Formular sollte gemeinsam mit dem entsprechenden gemäß MARPOL-Übereinkommen erforderlichen Öltagebuch, Ladungstagebuch, Mülltagebuch oder Müllbehandlungsplan an Bord des Schiffes mitgeführt werden.

 

1.

Angaben zum Schiff

Name des Schiffes: Reeder oder Betreiber:
IMO-Nummer: Unterscheidungssignal:

 

MMSI-Nummer (Maritime Mobile Service Identity number - Kennnummer des mobilen Seefunkdienstes):
Bruttoraumzahl: Flaggenstaat:
Schiffstyp:
_ Öltankschiff _ Chemikalientankschiff _ Massengutschiff _ Containerschiff
_ sonstiges Frachtschiff _ Fahrgastschiff _ RoRo-Frachtschiff _ Sonstiges (bitte angeben)
 

2.

Angaben zu Häfen und Route

Ort und Bezeichnung des Terminals: Letzter Hafen, in dem Abfälle entladen wurden:
Anlaufdatum und -zeit: Datum der letzten Entladung:
Auslaufdatum und -zeit: Nächster Entladehafen:
Letzter Hafen und Staat: Person, die dieses Formular vorlegt (falls andere Person als die Kapitänin oder der Kapitän):
Nächster Hafen und Staat (sofern bekannt):
 

3.

Art und Menge der Abfälle und Lagerkapazität

Art Zu entladender Abfall (m³) Maximale Lagerkapazität (m³) Menge des an Bord verbleibenden Abfalls (m³) Hafen, in dem der verbleibende Abfall entladen wird Geschätzte Abfallmenge, die zwischen Meldung und nächstem Anlaufhafen anfällt (m³)
Anlage I MARPOL-Übereinkommen — Öl
Ölhaltiges Bilgenwasser

 

 

 

 

 

Ölhaltige Rückstände (Schlamm)

 

 

 

 

 

Ölhaltiges Tankwaschwasser

 

 

 

 

 

Schmutziges Ballastwasser

 

 

 

 

 

Ablagerungen und Schlämme aus der Tankreinigung

 

 

 

 

 

Sonstiges (bitte angeben)

 

 

 

 

 

Anlage II MARPOL-Übereinkommen — schädliche flüssige Stoffe (NLS)1)
Stoff der Gruppe X

 

 

 

 

 

Stoff der Gruppe Y

 

 

 

 

 

Stoff der Gruppe Z

 

 

 

 

 

OS — Sonstige Stoffe

 

 

 

 

 

Anlage IV MARPOL-Übereinkommen — Schiffsabwasser
Anlage V MARPOL-Übereinkommen — Schiffsmüll
A. Kunststoff

 

 

 

 

 

B. Lebensmittelabfälle

 

 

 

 

 

C. Haushaltsabfälle (z. B. Papier, Glas, Metall,)

 

 

 

 

 

D. Speiseöl

 

 

 

 

 

E. Asche aus Verbrennungsanlagen

 

 

 

 

 

F. Betriebsabfälle (z. B. Filter- und Aufsaugmaterial)

 

 

 

 

 

G. Tierkörper

 

 

 

 

 

H. Fischfanggeräte

 

 

 

 

 

I. Elektro- und Elektronik-Altgeräte

 

 

 

 

 

J. Ladungsrückstände2) nicht schädlich für die Meeresumwelt (nicht-HME)

 

 

 

 

 

K. Ladungsrückstände2) schädlich für die Meeresumwelt (HME)

 

 

 

 

 

Anlage VI MARPOL-Übereinkommen — Luftverunreinigung durch Schiffe
Stoffe, die zu einem Abbau der Ozonschicht führen und Ausrüstungsgegenstände, die solche Stoffe enthalten3)

 

 

 

 

 

Rückstände aus Abgasreinigungssystemen

 

 

 

 

 

Andere Abfälle, die nicht unter das MARPOL-Übereinkommen fallen

 

 

 

 

 

Passiv gefischte Abfälle

 

 

 

 

 

Anmerkungen:

 

1.

Diese Angaben werden für die Zwecke der Hafenstaatkontrolle und andere Überprüfungen verwendet.

 

2.

Dieses Formular ist auszufüllen, es sei denn, dem Schiff wird gemäß Artikel 9 der Richtlinie (EU) 2019/883 in Verbindung mit § 39 des Niedersächsischen Abfallgesetzes eine Ausnahme gewährt.

-----------

1) Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für den betreffenden schädlichen flüssigen Stoff.

2) Schätzwerte sind zulässig; Angabe der offiziellen Versandbezeichnung für das feste Massengut.

3) Emissionen im Zuge der normalen Instandhaltungsarbeiten an Bord.

[1] Anlage 3 (zu § 35 Abs. 1) angefügt durch Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Abfallgesetzes und Änderung von Verordnungen. Anzuwenden ab 30.03.2022.

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