Leitsatz
Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinschaftlichen Zentralheizungsanlage als nachteilige bauliche Veränderung
Normenkette
(§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB)
Kommentar
Die Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinsamen Heizungsanlage und das Aufstellen eines neuen Heizkessels für die Beheizung nur dieser Wohnung stellen auch dann keine modernisierende Instandsetzung (mit möglicher Mehrheitsbeschlussfassung) dar, wenn der vorhandene Heizkessel eine ausreichende Wärmeversorgung der Gesamtanlage nicht mehr gewährleisten sollte
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