Leitsatz

Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinschaftlichen Zentralheizungsanlage als nachteilige bauliche Veränderung

 

Normenkette

(§§ 14 Nr. 1, 22 Abs. 1 WEG; § 1004 BGB)

 

Kommentar

Die Abkoppelung einer Wohnung von der gemeinsamen Heizungsanlage und das Aufstellen eines neuen Heizkessels für die Beheizung nur dieser Wohnung stellen auch dann keine modernisierende Instandsetzung (mit möglicher Mehrheitsbeschlussfassung) dar, wenn der vorhandene Heizkessel eine ausreichende Wärmeversorgung der Gesamtanlage nicht mehr gewährleisten sollte

 

Link zur Entscheidung

(OLG Düsseldorf, Beschluss vom 14.02.2003, 3 Wx 397/02)

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