Ist die Pflicht zur Reinigung des Treppenhauses im Mietvertrag wirksam auf den Mieter übertragen worden und kommt er der turnusmäßig geschuldeten Reinigung nicht nach, ist der Vermieter ohne vorangehende Fristsetzung zur entsprechenden Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters berechtigt.[1] Darüber hinaus kann das Mietverhältnis ordentlich gekündigt werden, wenn sich der Mieter trotz durch Urteil ausgesprochener Verpflichtung zur Reinigung beharrlich weigert, seiner Pflicht nachzukommen.[2]

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