Diese Einnahme ist als solche in der Gesamtabrechnung als Rechnungslegung des Verwalters darzustellen. Sie findet sich auch im Vermögensbericht bei der Entwicklung des Bankkontos und bei der Darstellung der Entwicklung der Erhaltungsrücklage. Bei der Darstellung der Hausgelder in der Abrechnung ist darauf zu achten, dass die Wohnungseigentümer nach den jeweils maßgeblichen Umlageschlüsseln Zahlungen auf die Betriebs- und Verwaltungskosten und Zahlungen auf die Erhaltungsrücklage erbringen. Gezahltes Hausgeld ist also teilweise als Einnahme und Erhöhung des Betrags der Betriebs- und Verwaltungskosten und teilweise als Einnahme und Erhöhung der Erhaltungsrücklage darzustellen.

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