Normenkette

§ 16 Abs. 2 WEG, § 23 Abs. 4 WEG

 

Kommentar

1. Die Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses über die Jahresabrechnung durch einen Wohnungseigentümer entbindet diesen, solange der Beschluss nicht rechtskräftig für ungültig erklärt worden ist, nicht von der sofortigen Zahlung des Wohngeldes; sie gebietet auch nicht ohne weiteres die Aussetzung des Verfahrens, in dem der Wohngeldanspruch geltend gemacht wird. Auch eine Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist nach ständiger Rechtsprechung des Senats unzulässig.

2. Auch außergerichtliche Kostenerstattung des Schuldners bei Geschäftswertansatz von DM 5.893,- (Höhe der Wohngeldforderung).

 

Link zur Entscheidung

( BayObLG, Beschluss vom 11.03.1993, 2Z BR 2/93)

zu Gruppe 7: Gerichtliches Verfahren

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