Normenkette

§ 14 WEG, § 15 WEG

 

Kommentar

Der Abriss einer alten und der Wiederaufbau einer neuen Kinderschaukel an anderer, die Beteiligten nicht stärker beeinträchtigenden Stelle kann mit Mehrheit beschlossen werden. Ist die Verlegung der Schaukel sogar einstimmig beschlossen, ist die weitere Durchführung der Aufbaumaßnahme ohnehin einer Mehrheitsentscheidung zugänglich (wie BayObLG WE 1989, 53).

 

Link zur Entscheidung

( KG Berlin, Beschluss vom 18.07.1990, 24 W 2488/90= WE 6/1990, 210)

zu Gruppe 5: Rechte und Pflichten der Miteigentümer

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