Leitsatz

  1. Beschlussweise Beiratsermächtigung zum Abschluss eines Verwaltervertrags möglich
  2. Auch Umfang einer Verwaltervollmacht kann mangels Vereinbarungsregelung beschlossen oder im Verwaltervertrag festgelegt werden
 

Normenkette

(§ 26 WEG; § 675 BGB)

 

Kommentar

  1. Die allgemeine Übertragung des Abschlusses eines Verwaltervertrags auf den Verwaltungsbeirat, ohne dass diesem abgesehen von der Laufzeit Vorgaben zu den Essentialia des abzuschließenden Vertrags gemacht werden, mag ordnungsgemäßer Verwaltung widersprechen; wird ein derartiger Beschluss allerdings nicht angefochten, ist ein auf seiner Grundlage abgeschlossener Verwaltervertrag jedoch wirksam.
  2. Ist der Umfang der dem Verwalter erteilten Vollmacht nicht in der Teilungserklärung mit Gemeinschaftsordnung kraft Vereinbarung geregelt, so ist Bestimmung und Festlegung durch Mehrheitsbeschluss oder Verwaltervertragsregelung möglich.
 

Link zur Entscheidung

(OLG Köln, Beschluss vom 20.09.2002, 16 Wx 135/02, NZM 23/2002, 1002)

Anmerkung

Vgl. zur Ermächtigung des Beirats zum Abschluss eines Verwaltervertrags auch Niedenführ in NZM 2001, 577. Hinweisen darf ich allerdings auf andere Empfehlungen meinerseits in den Vorbemerkungen zu meinem aktualisierten Verwaltervertragsmuster in ETW, Gruppe 11.

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