Leitsatz

Die "zirka"-Angabe zur vermieteten Fläche im Mietvertrag stellt keine Zusicherung einer Eigenschaft des Mietobjekts dar. Bei der Gewerberaummiete liegt ein zur Minderung der Miete berechtigender Mangel vor, wenn die Fläche der gemieteten Räume mehr als 10 Prozent unter der im Mietvertrag angegebenen Fläche liegt. Da bei der Vermietung von Gewerberäumen die Nutzfläche maßgeblich ist, kann der Mieter solcher Räume eine Berechnung der Flächen nach den Regeln für Wohnraum nicht erwarten.

 

Link zur Entscheidung

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2011, I-24 U 56/11OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.11.2011 – I-24 U 56/11

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