Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 43 wird folgender neuer § 44 eingefügt:

    "§ 44 Reise- und Umzugskosten "

    Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen.

  2. Der bisherige § 44 wird § 45.

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