Informationen über diesen Tarifvertrag

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005

Datum: 31. März 2008

Änderungstarifvertrag Nr. 1 vom 31. März 2008 zum Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) - Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005

Zwischen

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA),

vertreten durch den Vorstand,

einerseits

und

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di),

vertreten durch den Bundesvorstand,

diese zugleich handelnd für

  • Gewerkschaft der Polizei,
  • Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,
  • Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft

und

dbb tarifunion,

vertreten durch den Vorstand

andererseits

wird Folgendes vereinbart:

§ 1 Änderungen des TVöD – BT-F –

Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) – Besonderer Teil Flughäfen - (BT-F) - vom 13. September 2005 in der Fassung vom 24. November 2005 wird wie folgt geändert:

  1. Nach § 43 wird folgender neuer § 44 eingefügt:

    "§ 44 Reise- und Umzugskosten "

    Die Erstattung von Reise- und Umzugskosten richtet sich nach den beim Arbeitgeber geltenden Grundsätzen.

  2. Der bisherige § 44 wird § 45.

§ 2 Inkrafttreten

Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2008 in Kraft.

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