Tarifverträge für Bodenverkehrsdienste an Flughäfen unterzeichnet
Im Februar 2024 haben sich die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA), der Arbeitgeberverband der Bodenabfertigungsdienstleister im Luftverkehr (ABL) und die Gewerkschaft ver.di auf einheitliche Arbeitsbedingungen der Beschäftigten der Bodenverkehrsdienste an den deutschen Flughäfen geeinigt.
Wie die VKA am 19.7.2024 mtiteilte, wurden nun die entsprechenden Tarifverträge - ein Manteltarifvertrag (MTV BVD), ein Entgelttarifvertrag (ETV BVD) und ein Überleitungstarifvertrag (ÜTV BVD) – unterzeichnet. Die Tarifverträge wurden inhaltsgleich mit dem dbb beamtenbund und tarifunion vereinbart und unterzeichnet. Die Regelungen treten am 1. August 2024 in Kraft.
Arbeitgeber: Einheitliches Tarifwerk verbessert Arbeitsbedingungen und sichert internationale Wettbewerbsfähigkeit
Die Vertreter der Arbeitgebeseite zeigen sich mit dem Ergebnis der Tarifverhandlungen zufrieden und heben die Vorteile des einheitlichen Tarifwerks hervor.
Julia Kranenberg, Arbeitsdirektorin der Fraport AG und Vorsitzende des Gruppenausschusses der VKA für Flughäfen: „Wir haben lange mit den Gewerkschaften gerungen, um die Arbeitsbedingungen unserer Beschäftigten in den Bodenverkehrsdiensten zu vereinheitlichen. Der Großteil der Beschäftigten profitiert damit von deutlichen finanziellen Verbesserungen. Für uns als Arbeitgeber stand darüber hinaus im Fokus, durch die Vereinbarung von marktgerechten Tarifbedingungen unsere internationale Wettbewerbsfähigkeit zu sichern. Als nächstes streben wir die Allgemeinverbindlichkeit der wesentlichen Tarifbedingungen an.“
Michael Müller, ehemaliger Arbeitsdirektor der Fraport AG und Verhandlungsführer für die VKA, der die Gespräche zu einem Branchentarifvertrag Bodenverkehrsdienste seit August 2017 wesentlich vorangetrieben hat: „Mit dem Branchentarifvertrag präsentiert sich der kommunale öffentliche Dienst einmal mehr als attraktiver Arbeitgeber. Wir schaffen Einstiegsgehälter, die sehr deutlich über dem Mindestlohn liegen und bieten attraktive Entwicklungsmöglichkeiten. Wichtig war auch, dass die Bedingungen für die langjährigen Beschäftigten in den VKA-Unternehmen auf dem Niveau des TVöD abgesichert werden.“
Thomas Richter, Vorsitzender des Arbeitgeberverbandes ABL: „Unsere Mitgliedsunternehmen haben sich in den letzten Jahren mit einigen, zum Teil auch heftigen Tarifauseinandersetzungen konfrontiert gesehen. Die jetzt unterzeichneten Branchentarifverträge werden zukünftig dafür sorgen, dass sich Arbeitskämpfe massiv reduzieren. Das ist für die Passagiere ein nicht zu unterschätzender Vorteil, so dass aus unserer Sicht die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt werden sollen.“
Michael Richter, Sprecher der Tarifkommission des Arbeitgeberverbandes ABL und Vorstandsbeauftragter der WISAG für Verbands- und Tarifpolitik: „Erstmals erfolgt mit der Tarifeinigung in den Bodenverkehrsdiensten eine bundesweite Vereinheitlichung der Tätigkeiten und Anforderungsprofile der Beschäftigten. Ziel der Tarifvertragsparteien war neben einheitlichen Einkommens- und Arbeitsbedingungen für die Beschäftigten auch, die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Verkehrsflughäfen zu sichern.“
Unterschiedliche Arbeitsbedingungen führten zu vielen Tarifauseinandersetzungen
Die Tariflandschaft bei den Bodenverkehrsdiensten hatte sich nach der Marktöffnung stark auseinanderentwickelt. Die Folge waren viele Tarifauseinandersetzungen, die die Unternehmen der Branche enorm belastet haben. An vielen Flughafenstandorten kamen zudem verschiedene Tarifverträge zur Anwendung, sofern überhaupt eine Tarifbindung vorlag.
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