Entscheidungsstichwort (Thema)
Rechtsschutzversicherung; zur Obliegenheitsverletzung durch Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzverfahren
Orientierungssatz
1. Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann ein Weiterbeschäftigungsantrag als Hilfsantrag gestellt werden (vergleiche RG, 1934-03-02, III 117/33, RGZ 144, 71 und BAG, 1964-11-26, 5 ARZ 48/64, NJW 1965, 1042).
2. Wird hingegen der Weiterbeschäftigungsantrag als (weiterer) Hauptantrag gestellt, so liegt darin eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit des Rechtsschutzversicherers führt.
Normenkette
VVG § 6 Abs. 3; ARB § 15 Abs. 1 D Buchst. aa, cc
Fundstellen
Haufe-Index 604979 |
ZfSch 1990, 19 (T) |
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