Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsschutzversicherung; zur Obliegenheitsverletzung durch Weiterbeschäftigungsantrag im Kündigungsschutzverfahren

 

Orientierungssatz

1. Im Rahmen eines Kündigungsschutzverfahrens kann ein Weiterbeschäftigungsantrag als Hilfsantrag gestellt werden (vergleiche RG, 1934-03-02, III 117/33, RGZ 144, 71 und BAG, 1964-11-26, 5 ARZ 48/64, NJW 1965, 1042).

2. Wird hingegen der Weiterbeschäftigungsantrag als (weiterer) Hauptantrag gestellt, so liegt darin eine grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung, die zur Leistungsfreiheit des Rechtsschutzversicherers führt.

 

Normenkette

VVG § 6 Abs. 3; ARB § 15 Abs. 1 D Buchst. aa, cc

 

Fundstellen

Haufe-Index 604979

ZfSch 1990, 19 (T)

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