Entscheidungsstichwort (Thema)

Rechtsschutzversicherung; zur Obliegenheitsverletzung bei Geltendmachung eines Weiterbeschäftigungsanspruches im arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahren

 

Orientierungssatz

1. Im Rahmen eines arbeitsgerichtlichen Kündigungsschutzverfahrens kann ein Weiterbeschäftigungsantrag als Hilfsantrag gestellt werden.

2. Wird er jedoch als Hauptantrag gestellt, so ist damit eine zur Leistungsfreiheit des Rechtsschutzversicherers führende grob fahrlässige Obliegenheitsverletzung gegeben.

 

Normenkette

ARB § 15 Abs. 1 D Buchst. aa, cc; VVG § 6 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 605095

ZfSch 1990, 18-19 (T)

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