Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungsschutz auch für den verbundenen Weiterbeschäftigungsantrag

 

Orientierungssatz

Der Versicherungsnehmer begeht keine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Rechtsschutzversicherer, wenn er den Weiterbeschäftigungsantrag sofort mit Erhebung der Kündigungsschutzklage geltend macht.

 

Normenkette

ARB § 15 Abs. 1 Buchst. d; GKG § 19 Abs. 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 605010

JurBüro 1987, 1856-1857 (KT)

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