Entscheidungsstichwort (Thema)

Versicherungsschutz für mit Kündigungsschutzklage verbundenem Antrag auf Weiterbeschäftigung

 

Orientierungssatz

Der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung begeht keine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Versicherer, wenn er den Weiterbeschäftigungsantrag sofort mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage geltend macht.

 

Normenkette

ARB § 15 Abs. 1 Buchst. d; GKG § 19 Abs. 4

 

Fundstellen

Haufe-Index 605064

JurBüro 1987, 1857-1858 (T)

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