Entscheidungsstichwort (Thema)
Versicherungsschutz für mit Kündigungsschutzklage verbundenem Antrag auf Weiterbeschäftigung
Orientierungssatz
Der Versicherungsnehmer einer Rechtsschutzversicherung begeht keine Obliegenheitsverletzung gegenüber dem Versicherer, wenn er den Weiterbeschäftigungsantrag sofort mit der Erhebung der Kündigungsschutzklage geltend macht.
Normenkette
ARB § 15 Abs. 1 Buchst. d; GKG § 19 Abs. 4
Fundstellen
Haufe-Index 605064 |
JurBüro 1987, 1857-1858 (T) |
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