Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Frage der verfassungsrechtlichen Unzulässigkeit von Kündigungsfristen für den Austritt aus Gewerkschaften

 

Orientierungssatz

Die Frist, die für die Kündigung der Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft zunächst 6 Monate bis zum Jahresende bei Austritt Anfang Juli und dann auch ein ganzes Jahr betragen kann, ist wegen Verstoßes gegen GG Art 9 Abs 3 verfassungswidrig.

 

Normenkette

BGB §§ 39, 139-140; GG Art. 9 Abs. 3; PartG § 10 Abs. 2 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 605027

NJW 1980, 979-980 (ST1)

NJW 1985, 979

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