Entscheidungsstichwort (Thema)

Zur Verfassungsmäßigkeit einer Kündigungsfrist für Austritt aus der Gewerkschaft

 

Orientierungssatz

Die Satzung einer Gewerkschaft, die für den Austritt ihrer Mitglieder eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende vorsieht, enthält keinen unzulässigen Eingriff in die durch GG Art 9 geschützte individuelle Koalitionsfreiheit der Mitglieder (vergleiche BGH, 1980-09-22, II ZR 34/80, NJW 1981, 340 und AG Ettenheim, 1984-09-28, C 172/84, NJW 1985, 979).

 

Normenkette

BGB § 39 Abs. 2; GG Art. 9 Abs. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 605060

NJW 1987, 2380

NJW 1987, 2380-2381 (ST)

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