Entscheidungsstichwort (Thema)
Zur Verfassungsmäßigkeit einer Kündigungsfrist für Austritt aus der Gewerkschaft
Orientierungssatz
Die Satzung einer Gewerkschaft, die für den Austritt ihrer Mitglieder eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Quartalsende vorsieht, enthält keinen unzulässigen Eingriff in die durch GG Art 9 geschützte individuelle Koalitionsfreiheit der Mitglieder (vergleiche BGH, 1980-09-22, II ZR 34/80, NJW 1981, 340 und AG Ettenheim, 1984-09-28, C 172/84, NJW 1985, 979).
Normenkette
BGB § 39 Abs. 2; GG Art. 9 Abs. 3
Fundstellen
Haufe-Index 605060 |
NJW 1987, 2380 |
NJW 1987, 2380-2381 (ST) |
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