Entscheidungsstichwort (Thema)

Zu den Voraussetzungen für die fristlose Kündigung der Gewerkschaftsmitgliedschaft

 

Orientierungssatz

Die Mitunterzeichnung und Unterstützung eines Demonstrationsaufrufs durch eine Gewerkschaft berechtigt ein Gewerkschaftsmitglied zur fristlosen Kündigung seiner Mitgliedschaft, wenn der Aufruf auch von der DKP mitunterzeichnet war, und das Mitglied mit der Zusammenarbeit seiner Gewerkschaft mit dieser Partei nicht einverstanden ist (vergleich AG Ettenheim, 1984-09-28, C 172/84, NJW 1985, 979).

 

Normenkette

PartG § 10 Abs. 2 S. 3

 

Fundstellen

Haufe-Index 605099

NJW 1987, 2450

NJW 1987, 2450 (ST)

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