Tenor
1. Der Antragsgegner wird verpflichtet, folgende Erklärungen abzugeben:
Herr … ist Berechtigter des im Grundbuch von … Blatt … eingetragenen Wohnungserbbaurechtes. In diesem Grundbuch sind in Abt. … unter Nr. … und … Eigentümergrundschulden in Höhe von … und … eingetragen.
Die im Grundbuch von … Blatt … eingetragenen Teilerbbauberechtigten und Herr … sind sich darüber einig, dass das bisherige Sondereigentum an dem im anliegenden Plan gelb eingezeichneten Raum Gemeinschaftseigentum aller Wohnungs- und Teilerbbauberechtigten werden soll und dass ein Anteil von … an diesem bisherigen Sondereigentum auf Herrn … als Berechtigten des im Grundbuch von … Blatt … eingetragenen Wohnungserbbaurechtes übergehen soll. Sie bewilligen die entsprechende Rechtsänderung in die Grundbücher einzutragen, und zwar unter pfandfreier Abschreibung und Übertragung des aufgelassenen Anteils in das Grundbuch von … Blatt … unter gleichzeitiger Hafterstreckung der in diesem Grundbuch in Abteilung … und … eingetragenen Belastungen auf den zuzuschreibenden Anteil am Gemeinschaftseigentum.
Herr … erteilt nicht nur als Berechtigter dieses Wohnungserbbaurechtes, sondern auch als Berechtigter der im Grundbuch von … Blatt … eingetragenen Eigentümergrundschulden seine Zustimmung zur Änderung der bisherigen Zweckbestimmung und zur Änderung der Kosten- und Lastenregelung des … der Teilungserklärung nachfolgender Buchstaben … und … und bewilligt
die entsprechende Eintragung in die Grundbücher.
Für das Verhältnis der gesamten Wohnungs- bzw. Teilerbbauberechtigten ist maßgeblich die zugrundeliegende Teilungserklärung vom …-Nr. … der Urkundenrolle des Notars … in …–. Für die neugebildeten Wohnungs- bzw. Teilerbbaurechte sind sämtliche in der Teilungserklärung vom … getroffenen Bestimmungen maßgeblich.
Abweichend und ergänzend zur Teilungserklärung vom … wird jedoch von allen in den Grundbüchern von … Blatt … bis … eingetragenen Wohnungs- bzw. Teilerbbauberechtigten einschließlich den aus Blatt … hervorgehenden … Wohnungs- bzw. Teilerbbauberechtigten folgendes bestimmt:
a.
die bisherige Zweckbestimmung wird, soweit sie die … neu gebildeten Wohnungserbbaurechte betrifft, geändert. Diese Wohnungserbbaurechte sind zum Wohnen bestimmt.
b.
… der Teilungserklärung (Lasten- und Kostenregelung) wird dahingehend geändert, dass die aus dem Grundbuch von … Blatt … hervorgehenden … Wohnungserbbaurechte an den Kosten und Lasten nicht entsprechend dem Miterbbaurechtsanteil von je …, sondern entsprechend den größeren in den … Grundbüchern von … blatt … und … eingetragenen Wohnungserbbaurechten mit je … beteiligt werden.
2. Der Antragsgegner hat die Gerichtskosten zu tragen. Eine Erstattung außergerichtlicher Kosten findet nicht statt.
3. Der Geschäftswert wird auf … festgesetzt.
Tatbestand
I)
Die Antragsteller nehmen den Antragsgegner auf Zustimmung zur Abänderung der Teilungserklärung/Gemeinschaftsordnung und Abgabe der erforderlichen grundbuchrechtlichen Erklärungen in Anspruch.
Die Parteien bilden die im Aktivrubrum näher bezeichnete Wohnungserbbaurechtsgemeinschaft.
Der Aufteilungsplan sieht zu Nr. …, insofern der Teilungserklärung vom … folgend, eine Schwimmhalle vor, welche zunächst im Eigentum des teilenden Eigentümers verblieb. Im Rahmen des über dessen Vermögens eröffneten Konkursverfahrens scheiterte zunächst eine Veräußerung des Schwimmbades, in der Folge wurde das Schwimmbad nicht mehr betrieben. Auch ein Versuch, unter Federführung der Gemeinde das Schwimmbad zu betreiben, scheiterte im Jahre ….
Im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung vom … peschloss die Gemeinschaft ohne Gegenstimmen bei einer Enthaltung das Schwimmbad künftig in das Gemeinschaftseigentum zu übernehmen. Zum Zwecke des Betriebes wurde der „… e.V.” gegründet. Dieses Betreibermodell scheiterte indes gleichfalls, da der notarielle Kaufvertrag, mit dem der Konkursverwalter das Teilerbbaurecht an den Vorsitzenden des Verwaltungsbeirates sowie den Verwalter veräußerte, nicht von allen Eigentümern genehmigt worden war.
Im Rahmen der Eigentümerversammlung vom … wurden folgende Beschlüsse gefasst:
Beschluss 1
Gemäss Vertrag vom … der Urkundenrolle des Notars …– hat die Firma …, vertreten durch den Konkursverwalter … die in den Grundbüchern von … Blatt und … verzeichneten Teilerbbaurechte (Schwimmhalle, Sauna und Kellerraum …) übertragen an die Wohnungsbzw. Teilerbbauberechtigten, der in den Grundbüchem von … blatt … bis … verzeichneten Wohnungserbbaurecht (Wohnungseigentümergemeinschaft „…”). DerVertrag hat sich als undurchführbar erwiesen, da nicht alle Wohnungsteilerbbauberechtigten die notwendige Zustimmung in notariell beglaubigter Form erteilt haben und ein großer Teil der Erwerber inzwischen ihr Wohnungserbbaurecht ohne den Anteil an Schwimmhalle etc weiterveräußert haben.
Die WEG … beschließt deshalb, dass der Verwalter … die in den Grundbüchern von … Blatt und … verzeichneten Teilerbbaurechte als Treuhänder für die Wohnungseigentümergemeinschaft „…” erwirbt.
Ergebnis: Der Beschlussvorschlag wird ei...