Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Satzes 2 am 1. April 1977 in Kraft. § 14 Abs. 2, §§ 26 und 27 treten am Tage nach der Verkündung in Kraft.* § 23 Abs. 2 Nr. 1a und 1b tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2002 außer Kraft.

* Hinweis der Schriftleitung: Das Gesetz ist am 15. Dezember 1976 verkündet worden.

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