Höherer Gebührensatz in Zulassungs- und Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren

In Nr. 1004 VV wird der Gebührentatbestand ergänzt um die

Verfahren über die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der in Nr. 1004 und Anm. Abs. 1 zu Nr. 1004 VV genannten Rechtsmittel sowie
Verfahren vor dem Rechtsmittelgericht auf Zulassung eines Rechtsmittels.

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