Die Entscheidung ist zutreffend. Mangels wirtschaftlichen Interesses war hier nicht von demselben Streitgegenstand i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 3 GKG auszugehen.
Für Feststellungsantrag gilt volle Jahreswert
Der Wert des Feststellungsantrags auf Fortbestand des Mietverhältnisses war dabei auf den Jahreswert der Miete i.S.d. § 45 Abs. 1 S. 2 GKG festzusetzen. Obwohl es sich hier um eine positive Feststellungsklage handelte, war dennoch kein Feststellungsabschlag vorzunehmen. Bei dem Jahreswert des § 41 Abs. 1 GKG handelt es sich bereits um einen privilegierten Wert, der insbesondere auch für Feststellungsanträge gilt. Ein Feststellungsabschlag scheidet daher aus (BGH AGS 2009, 183 = GuT 2008, 446 = NZM 2009, 51 = NJW-RR 156 = JurBüro 2009, 89).
Für Nutzungsentschädigung gilt ebenfalls der Jahreswert
Hinsichtlich des Klageantrags zu 2) war ebenfalls vom Jahreswert auszugehen. Im Gegensatz zum Anspruch auf Zahlung laufender Mieten, für die der dreieinhalbfache Jahreswert des § 9 ZPO gilt, wendet die Rspr. auf den Anspruch auf Zahlung wiederkehrender Nutzungsentschädigungen § 3 ZPO an und schätzt den Wert in der Regel mit dem Jahresnutzungswert (zuletzt OLG Stuttgart AGS 2011, 245 = MDR 2011, 513 = JurBüro 2011, 198 = NJW-Spezial 2011, 221 = MietRB 2011, 112 m. umfangreichen Nachw. zur Rspr.). Da hier nur der über die Miete hinausgehende Betrag verlangt wurde, war also auf den Jahresmehrbetrag abzustellen.
Rechtsprechungsüberblick
Verschiedene Gegenstände mit der Folge einer Wertaddition hat die Rechtsprechung in folgenden Fällen angenommen:
Klage des Vermieters auf Mietzahlung mit Einwand des Mieters auf Minderung/Widerklage des Mieters wegen desselben Mangels auf Rückzahlung überzahlter Miete für die vorherigen Zeiträume |
LG Hamburg, Beschl. v. 7.1.1991 – 307 T 179/90, WuM 1993, 477 |
Klage des Mieters auf Feststellung, dass das Mietverhältnis ungekündigt fortbestehe/Widerklage des Vermieters auf Zahlung einer über den Mietzins hinausgehenden Nutzungsentschädigung |
KG, Beschl. v. 1.3.2007 – 8 W 66/06, MietRB 2007, 230 = KGR 2007, 759 |
Klage des Vermieters auf Räumung/Widerklage des Mieters auf Ersatz seiner Verwendungen nach § 539 Abs. 1 BGB oder auf Duldung der Wegnahme nach § 539 Abs. 2 BGB |
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Klage des Vermieters auf Nebenkostennachforderung nach Jahresabrechnung/Widerklage des Mieters auf Rückzahlung geleisteter Vorauszahlungen |
OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11.11.2008 – 10 W 114/08, AGS 2009, 42 = JurBüro 2009, 85 = ZMR 2009, 197 = NJW 2009, 1515 = NZM 2009, 863 = RVGreport 2009, 156 = DWW 2009, 158 |
Klage des Betriebsrats auf Überlassung bestimmter Räume/Widerklage des Arbeitgebers auf Räumung der selben Räumlichkeiten |
LAG Hamm, Beschl. v. 28.8.2007 – 10 Ta 353/07 |
Klage des Vermieters auf Zahlung der Miete/Widerklage des Mieters auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses |
BGH, Beschl. v. 2.11.2005 – XII ZR 137/05, NZM 2006, 138 = ZMR 2006, 190 = BGHR 2006, 348 = NJW-RR 2006, 378 = MDR 2006, 657 = WuM 2006, 341 |
Denselben Gegenstand bei Klage und Widerklage in Mietsachen hat die Rspr. dagegen in folgenden Fällen angenommen:
Klage des Vermieters auf Mietzahlung mit einer den Wert der Klage erhöhenden Hilfsaufrechnung des Mieters wegen Schadenersatzansprüchen, über die entschieden worden ist (§ 48 Abs. 3 GKG)/Feststellungswiderklage des Mieters auf Bestehen der zur Aufrechnung gestellten Schadenersatzansprüche |
BGH, Beschl. v. 17.3.2004 – XII ZR 162/00, AGS 2004, 249 = BGHR 2004, 1055 = MietRB 2004, 234 = MDR 2004, 1437 = NZM 2004, 423 = JurBüro 2004, 378 = ZMR 2004, 494 = MietPrax-AK § 9 ZPO Nr. 4 = WuM 2004, 368 = DWW 2004, 162 = GuT 2004, 133 = MietRB 2004, 234 = DWW 2004, 162 |
Klage des Vermieters auf Mietzinszahlung/Feststellungswiderklage des Mieters, dass kein Recht zur Kürzung der Miete bestehe |
BGH, Beschl. v. 17.3.2004 – XII ZR 162/00, siehe vorstehend. |
Klage des Vermieters auf Zahlung der Miete/Widerklage des Mieters auf Feststellung des Nichtbestehens des Mietverhältnisses |
BGH, Beschl. v. 2.11.2005 – XII ZR 137/05, BGHR 2006, 348 = MDR 2006, 657 |
Klage des Mieters auf Feststellung des Bestehens des Mietverhältnisses/Widerklage des Vermieters auf Räumung |
OLG München, Beschl. v. 18.5.2010 – 32 W 1288/10, AGS 2010, 395 = NZM 2011, 175 = MietRB 2010, 296 |