Das Gericht erster Instanz entscheidet durch Beschluss. Dieser ist mit einer Rechtsmittelbelehrung zu versehen. In dem Beschluss muss das Gericht gleichzeitig auch darüber entscheiden, ob es die Beschwerde zulässt, wenn es davon ausgeht, dass der erforderliche Wert des Beschwerdegegenstands nicht erreicht ist (s.u.).

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