Die Entscheidung ist zutreffend. Der Wortlaut ist eindeutig. Bei Rahmengebühren erhöht sich der Rahmen je weiteren Auftraggeber um 30 %, maximal um 200 %, so dass der Maximalrahmen 300 % des Ausgangsrahmens beträgt.

Auch Festgebühren erhöhen sich bis zum Dreifachen

Bei Festgebühren, etwa im Rahmen der Beratungshilfe, gilt das Gleiche. Auch diese Gebühren erhöhen sich je weiteren Auftraggeber um 30 %, maximal um 200 %, sodass der Maximalrahmen 300 % der Ausgangsgebühr beträgt.

Bei Wertgebühren kann bis zu 2,0 erhöht werden

Auch bei Wertgebühren ist die gleiche Erhöhung und Begrenzung vorgesehen. Der Gebührensatz erhöht sich für jeden weiteren Auftraggeber um 0,3, maximal um 2,0, sodass sich der Höchstsatz auf den Ausgangssatz + 2,0 belaufen kann.

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