Die am Ort des AG wohnende Partei hatte für einen dort geführten Rechtsstreit einen Anwalt beauftragt, der seinen Kanzleisitz außerhalb des Gerichtsbezirks hatte. Nach Abschluss des Verfahrens hat die Partei die ihr entstandenen Kosten zur Festsetzung angemeldet, darunter auch die Reisekosten ihres Anwalts. Das Gericht hat die Reisekosten in vollem Umfang abgesetzt.

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