In dem bei dem zuständigen Landgericht anhängigen Rechtsstreit, in dem der Kläger von dem Beklagten die Zahlung von 20.000 EUR fordert, stellt der anwesende Prozessbevollmächtigte im Verhandlungstermin v. 25.9.2020 keinen Antrag und flüchtet sich in die Säumnis. Auf Antrag des Rechtsanwalts des Klägers ergeht gegen den Beklagten ein der Klage stattgebendes Versäumnisurteil. Hiergegen legt der Beklagtenvertreter mit neuem Sachvortrag Einspruch ein. Im Einspruchstermin v. 6.11.2020, zu dem wiederum die Anwälte beider erschienen sind, ergeht ein Urteil, in dem das Versäumnisurteil v. 25.9.2020 aufgehoben und die Klage abgewiesen wird. Die Kosten der Säumnis erlegt das Gericht dem Beklagten auf, die übrigen Kosten des Rechtstreits hat der Kläger zu tragen.

Welche Kostennachteile können auf den Beklagten zukommen?

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