Die zunächst nur vom DAV und seit Ende 2009 von DAV und BRAK gemeinsam beim Bundesjustizministerium und den Rechtspolitikern der Bundestagsfraktionen eingeforderte Anpassung der Gebührentabellen des RVG steht vor dem Hintergrund, dass es nach der letzten strukturellen Änderung zum 1.7.2004 und der letzten linearen Anpassung der Gebühren zum 1.7.1994 nunmehr an der Zeit ist, eine weitere Anpassung vorzunehmen. Auch die Tabellenanpassungen in früheren Dekaden erfolgten in einem zeitlichen Rhythmus von etwa sechs bis acht Jahren. Beide Spitzenverbände der Anwaltschaft sind sich einig, dass das Anpassungsvolumen 15 % betragen muss und sich aus strukturellen Änderungen sowie einer Anpassung der Gebührentabellen zusammensetzen sollte. Verein und Kammer weisen in ihrem Schreiben an die Bundesjustizministerin ausdrücklich darauf hin, dass es nicht bei strukturellen Änderungen bzw. Ergänzungen des RVG belassen werden darf, sondern dass auch eine lineare Anpassung der Gebühren dringend erforderlich sei. Denn die Strukturreform der Rechtsanwaltsvergütung, die mit dem RVG zum 1.7.2004 in Kraft getreten ist, habe sich nur für einen Teil der Anwaltschaft positiv ausgewirkt. Diejenigen Rechtsanwälte, die auf Rechtsgebiete spezialisiert sind, in denen regelmäßig Beweisaufnahmen anfallen, seien jedoch durch das RVG wegen des Wegfalls der Beweisgebühr benachteiligt worden. Es sei nunmehr an der Zeit, einen Ausgleich durch die lineare Anhebung der Gebühren zu schaffen.
Die Bundesministerin der Justiz hat Ende Januar 2011 in ihrer Antwort an die beiden Verbandspräsidenten freundlich reagiert. Sie äußert darin Verständnis, dass die Anwaltschaft mehr als sechs Jahre nach dem Inkrafttreten des RVG auf die Notwendigkeit einer Anpassung ihrer Gebühren hinweist. Sie unterstützt das Anliegen, eine Anpassung der Gebühren noch in dieser laufenden 17. Wahlperiode anzupassen. Sie weist allerdings auf die Notwendigkeit hin, zu diesem Thema einen Konsens mit den Bundesländern zu erzielen, deren Haushalte durch Gebührenanhebungen belastet würden. Ein solcher Konsens sei nur zu erreichen, wenn den Ländern eine ausreichende Kompensation für die zu erwartenden Mehrausgaben angeboten werden könne. Außerdem betont sie die Komplexität der zu regelnden Materie und insbesondere die notwendige Ermittlung von Zahlen und bittet um Verständnis darum, dass dies noch einige Zeit der Vorbereitung erfordere. Angesichts dieser Rahmenbedingungen erscheint es unrealistisch, mit einem Gesetzesbeschluss im Bundestag zu rechnen, der deutlich vor dem Ende der Legislaturperiode liegt. Damit wäre dann auch ein Wirksamwerden einer Gebührenanpassung vermutlich erst zum 1.7.2013 wahrscheinlich.